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LIEFER- und VERSANDBedingungen

VERSANDKOSTENFREI ab 150,00 € Nettoverkaufswert bei Lieferungen innerhalb von Österreich und Deutschland:

Lieferkonditionen: Wir liefern in Österreich (unter 150,00 € Nettobestellwert 6,40 € Versandkosten) und Deutschland (unter 150,00 € Nettobestellwert 10,50 € Versandkosten), ab 150,00 € versandkostenfrei. Ausgenommen sind Speditionsfracht-Sendungen (schwere bzw. sperrige Güter), die speziellen Frachtkostenregelungen unterliegen. Sie werden per Email vor dem Versand über die Höhe der anfallenden Frachtkosten informiert. Nach Erhalt unseres E-Mails mit den Informationen bezüglich Frachtkosten haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, eine Abholung mit Ihrem Transportunternehmen vorzunehmen oder dieses Angebot und somit den Auftrag binnen 24h kostenlos zu stornieren.

Lieferkonditionen für alle anderen Länder in der EU: Die Bandbreite der Transportkosten liegt  beispielsweise zwischen 11 Euro (Slowakei), 13 Euro (Belgien), 14 Euro (Luxemburg) und 170 Euro (Malta, Ibiza,…) und schwankt aktuell leider immer wieder. Wir senden Ihnen gerne nach Bestellung Informationen zu den anfallenden Transportkosten. Nach Erhalt unseres E-Mails mit den Informationen bezüglich Frachtkosten haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, eine Abholung mit Ihrem Transportunternehmen vorzunehmen oder dieses Angebot und somit den Auftrag binnen 24h kostenlos zu stornieren.

Lieferungen in Europa außerhalb der EU und international:
zzgl. Verzollung und zzgl. Frachtkosten

Zahlungskonditionen:
wir bieten Ihnen folgende Wahlmöglichkeiten:

– Kauf auf Rechnung, 5 Tage -2% Skonto, 10 Tage netto Kassa:
(Bei bestehenden Kunden bzw. vorbehaltlich positiver Kreditauskunft)

– Vorkasse mit 5 % Skonto:
(Nach Erhalt unserer Proforma-Rechnung)

Terms of payment:

You can choose among the following options:
– Purchase against invoice, 5 days -2% discount, 10 days net cash.
– Cash in advance with 5 % discount:

You will receive an invoice copy / proforma invoice beforehand and delivery shall take place as soon as the invoice amount has been credited to our account.

Deliveries in Europe outside the EU and internationally:

plus customs clearance and plus freight costs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und dem öffentlichen Bereich

Klare und verständliche Richtlinien sind eine wichtige Grundlage für gute und langfristige Geschäftsbeziehungen und dazu dienen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zu denen wir Ihren Auftrag annehmen.

Mit Erteilung des Auftrages an die EasyFix GmbH, in der Folge EasyFix oder Verkäufer genannt, anerkennt der Auftraggeber / Käufer diese Geschäftsbedingungen vollinhaltlich und rechtlich bindend. Rechtsverbindliche Aussagen und Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind unverbindlich, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für diese Geschäftsbedingungen ergänzende und/oder davon abweichende Vereinbarungen.

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Verkäufe und sonstige Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen zwischen den Vertragspartnern als vereinbart. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass ihm unsere Lieferbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf www.easyfix.at. Die Lieferung durch uns gilt nicht als Annahme davon abweichender Bedingungen oder Klauseln. Abweichungen von unseren AGB  bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, um wirksam zu werden bzw. Gültigkeit zu erlangen. Das gilt ebenso für Erklärungen oder Zusagen unserer Vertriebs- bzw. Außendienstmitarbeiter.

2. Angebote, Bestellannahme

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht von unserer Seite eine Bedingungsfrist angegeben ist. An sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Mustern, Plänen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor.
Aufträge werden für uns erst bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder ausgeliefert haben.

3. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste, sofern sich aus unserer entsprechenden Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Preise verstehen sich „ab Werk“ bzw. ab Lager EasyFix. Den Preisen wird die am Liefertag bzw. am Tag der Rechnungslegung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer in unserer Rechnung gesondert ausgewiesen und zugerechnet.

3.1 Zahlungsbedingungen:

Ein Abzug von Skonto bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung bzw. ist ausschließlich in der von EasyFix in der entsprechenden Auftragsbestätigung bzw. in der jeweiligen Rechnung angeführten Höhe  (Prozentsatz) gestattet. In unseren Zahlungs- und Lieferbedingungen auf www.easyfix.at finden Sie die allgemein aktuell gültige Fassung.

3.2 Fälligkeit: Bei Lieferung Netto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder 5 Tage 2 % Skonto. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden ab dem 11. Tag bis zur Verbuchung des Zahlungseingangs auf einem unserer Firmenkonten Verzugszinsen in Höhe der geltenden Zinssätze für kurzfristige Bankkredite zuzüglich zur Zahlung fällig. Mahn- und Inkassospesen und Gerichtsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselproteste, Klagen usw. bekannt ist. Bei als säumige Zahler bekannten Kunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern.

Der Kaufpreis ist unter Einhaltung der in unserer Auftragsbestätigung angeführten Frist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

Reklamationen zu Rechnungen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
Aufrechnungsrechte stehen Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur  Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.


3.3 Versandkosten:

Sendungen werden schnell und zuverlässig per Paketdienst angeliefert. Der Mindestauftragswert beträgt netto 30,00 Euro. Liegt der Auftragswert darunter, müssen wir aus Kostengründen einen Mindermengenzuschlag von 5,00 Euro berechnen. In unseren Lieferbedingungen (offengelegt auf www.easyfix.at) legen wir offen, bis zu welchem Nettobestellwert Versandkosten und in welcher Höhe (länderspezifisch) in Rechnung gestellt werden. Die Versandkosten für sperrige oder schwere Güter gehen anteilig zu Lasten des Käufers (außer besonders gekennzeichnete Produkte). Bis zu einem Netto-Bestellwert von 150 Euro berechnen wir Versandkosten, ab einem Auftragswert von 150,00 netto liefern wir versandkostenfrei. Bei sperrigen oder schweren Produkten wie Fahnenmaste, Tresore, etc. müssen wir einen den Speditionskosten entsprechenden Transportkostenanteil in Rechnung stellen.

3.4 Versand, Gefahrenübergang

Die Gefahr für Diebstahl, Verschlechterung, Untergang, Verlust oder Verspätung der zu liefernden War geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager bzw. das des Herstellers verlassen hat, bzw. mit Übergabe der Ware an den Frachtführer bzw. Transporteur. Unseren Kunden ist bewusst, dass es sich herbei auch um eine Beförderung aus dem Ausland handeln kann. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Waren oder eine Verzögerung der Lieferung während des nationalen oder internationalen Transports. Für Liefer- oder Produktionsschwierigkeiten unserer Zulieferer übernehmen wir keine Haftung.

Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn keine davon abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Annahmeverzug bzw. schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden sind wir wahlweise berechtigt 1.) sofortige Zahlung zu verlangen 2.) die Ware auf Kosten des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern 3.) anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beliefern. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wird die Sendung beschädigt oder nicht vollständig angeliefert, empfehlen wir, die Ersatzpflicht des Spediteurs oder Frachtführers einzufordern und sofortige Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

 

3.5 Lieferverpflichtungen:

Bei Eingang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer werden wir bezüglich Lieferzeit, Menge und Zwischenverkäufe nicht gebunden. Wenn die Lieferung nicht sofort aus Lagervorrat möglich ist, beträgt die Lieferfrist in der Regel 4-6 Wochen. Sollten wir aus irgendwelchen Gründen in Lieferverzug kommen, haben wir nach geltendem Recht Anspruch auf angemessene Nachfrist. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Käufer alle Zahlungen aufgrund früherer Lieferungen erbracht hat. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Sie endet auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen können wir wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Lieferung binnen angemessener Nachfrist vornehmen. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeiten der Lieferung und Leistung rechtzeitig zu verständigen.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.6 Sonderanfertigungen

werden von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn die von uns erstellte Druckvorlage oder Maßskizze vom Käufer schriftlich bestätigt wurde.

Abbildungen und Maßangaben in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Konstruktionsbedingte Änderungen oder Preiserhöhungen behalten wir uns vor. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

3.7 Versicherung:

Versichert sind alle Warenlieferungen an Käufer mit unserer Kundennummer. Ansonsten nehmen wir eine Transportversicherung nur auf besonderen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten vor.



  1. Eigentumsvorbehalt

Die von der EasyFix GmbH gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszufordern. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen oder einer Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen unserer Zustimmung. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen. Wir behalten uns das Recht vor, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. EasyFix wird hiervon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und der EasyFix GmbH alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns anfallende gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die den hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, EasyFix auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

Wird die verkaufte Ware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch für diesen Verpflichtungen begründet werden. Bei Verbindung, Vermischung und insbesondere Verarbeitung der Ware von EasyFix mit anderen Sachen, erwirbt die EasyFix GmbH Miteigentum an der einheitlichen oder neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der uns gelieferten Ware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Käufer hat die Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.


  1. Beanstandungen Herstellungs- oder Werkstoff-Fehler,

die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für andere offensichtliche Beanstandungen, z. B. bei Falschlieferungen und Fehlmengen. Gleichzeitig ist der beanstandete Artikel frei zurückzusenden. Für Transportschäden gilt Ziffer 3.4. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang auftreten, leisten wir innerhalb angemessener Frist Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Mit deren erfolgreicher Durchführung kann Wandlung oder Minderung nicht mehr verlangt werden. Wird Instandsetzung am Ausstellungsort vom Käufer verlangt, kann dies nur gegen Berechnung der dadurch entstandenen Mehrkosten erfolgen. Ist eine Mängelrüge unstreitig berechtigt, kann ein angemessener Geldbetrag solange zurückbehalten werden, bis Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt. Im übrigen gibt eine Mängelrüge kein weiteres Zahlungsverweigerungsrecht, insbesondere auch dann nicht, wenn es sich um Schäden handelt, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind. Weitere Ansprüche, insbesondere aus Folgeschäden, hat der Käufer nicht, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Rücknahme

Lagerartikel liefern wir an Bestandskunden zur Ansicht und nehmen sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung wieder zurück. Hierfür gilt allerdings die Voraussetzung, dass uns die Ware in unbenutztem Zustand und originalverpackt, innerhalb der angegebenen Frist frachtfrei auf dem kostengünstigsten Weg zugestellt wird. In diesem Falle wird für in einwandfreiem Zustand zurückgegebene Ware der Lieferpreis abzüglich 15% des Nettobetrages für entstandene Kosten gutgeschrieben. Von diesem Rückgaberecht sind allerdings alle Artikel ausgenommen, die nach Kundenwünschen angefertigt oder bedruckt wurden. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben. Unfreie Rücksendungen können nicht angenommen werden. Bei Rücksendungen bitte die Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer angeben.

7. Drucksachen/Werbeartikel:

Kosten für Entwürfe, Skizzen und Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen und dergleichen, werden jeweils anteilig in Rechnung gestellt. Die Erstellungskosten werden auch in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Entwürfe, Lithos, Druckstöcke und Stanzmesser bleiben in jedem Falle, auch bei Zahlung von Anteilkosten, unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung dritten Personen nicht zugänglich gemacht, nicht vervielfältigt oder abgezeichnet werden. Die Entwürfe genießen gesetzlichen Schutz. Sollte ein Entwurf aufgrund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Anfragenden angefertigt sein, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, auf das geistige Eigentum wird dann kein Anspruch erhoben. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Warenzeichen, Fabrikmarken usw., die im Entwurf eingebaut sind. Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf zurückzusenden, da er dann als Vorlage zur Herstellung benötigt wird. Er ist in diesem Falle genau in allen Teilen, insbesondere auf die Richtigkeit des Textes zu prüfen; etwaige Fehler sind zu berichtigen und Wünsche zu äußern. Die Herstellung nach dem begutachteten Entwurf enthebt uns jeder Verantwortung für irgendwelche Fehler, die im Entwurf enthalten und nicht berichtigt sind. Abweichungen in Farbe und Material müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn sie aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind oder wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, der vom Auftraggeber übersehen wurde und der bei der Bearbeitung durch den Hersteller zufällig entdeckt wird. Bei nach Kundenwunsch individuell gestalteten Produkten behalten wir uns eine handelsübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 20 % der bestellten Menge vor. Im Übrigen gelten die für das druck- und papierverarbeitende Gewerbe allgemein branchenüblichen Bedingungen.

8. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der EasyFix-Katalog unterliegt dem Urheberrecht: Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist genehmigungspflichtig. EasyFix GmbH, Geschäftsführer Franz Hroch, Lorystr. 83, 1110 Wien.

9. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Als Kunde von EasyFix sind Sie mit aktuellen Angeboten per E-Mail einverstanden, können sich aber selbstverständlich jederzeit davon abmelden.

10. Gewährleistung, Schadenersatz

Für alle Waren übernehmen wir die gesetzliche Gewährleistung. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch die Gewährleistung nicht abgedeckt. Versteckte Mängel sind innerhalb von sechs Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. In diesem Fall erlischt das Rügerecht zwei Monate nach Empfang der Ware.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist unser Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11. Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen nach sich. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch bei allen späteren Geschäften als zugrunde gelegt, ohne dass sie in den späteren Bestätigungsschreiben ausdrücklich erwähnt zu werden brauchen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist das Handelsgericht Wien. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht ausgeschlossen.


Stand 12/2025 Ab diesem Datum gelten nur mehr die hier angeführten AGB. Davor veröffentlichte AGB der EasyFix GmbH verlieren damit ihre Gültigkeit. Angegebene Maße und Gewichte sowie Leistungen sind ca.-Werte, Änderungen der Produktausführung behalten wir uns vor. Die im Internet, in Katalogen oder ähnlichen Unterlagen angegebenen produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs-, und Verbrauchsdaten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich deklariert werden. Änderungen der Produktausführung behalten wir uns vor.  Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen – es sei denn, sie sind für den Kunden nicht zumutbar.

Genannte Lieferzeiten gelten als annähernd und sind unverbindlich, sie schließen Schadenersatzforderungen aus. Alle Abbildungen sind unverbindliche Illustrationen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.